Ticketkontrolle

Wer im Z-Pass reist, benötigt ein gültiges Billett. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema "Reisen ohne gültigen Fahrausweis".

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Kundinnen und Kunden müssen vor dem Einstieg prüfen, dass sie über ein gültiges Billett verfügen. Bei Billettverkauf durch das Fahrpersonal ist das Billett beim Einstieg zu lösen. Mehrfahrtenkarten oder Tageskarten müssen vor dem Einstieg oder sofort am Entwerter im Bus gestempelt werden.

Zu Kontrollzwecken werden alle Reisenden ohne gültigen Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort erfasst. Eine Strafanzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.

Persönliches Abo vergessen

Geraten Fahrgäste, die ihr gültiges persönliches Z-Pass-, General- oder Halbtaxabonnement vergessen haben, in eine Ticketkontrolle, besteht die Möglichkeit, das Abonnement zusammen mit dem Beleg innerhalb von 10 Tagen persönlich an einer bedienten Z-Pass-Verkaufsstelle vorzuweisen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– erhoben. Wird das Abonnement nicht innerhalb von 10 Tagen an einer Verkaufsstelle vorgewiesen, beträgt die Gebühr für nachträgliche Abklärungen im Inkassocenter CHF 30.–. Das Einsenden eines fotokopierten Abos wird nicht akzeptiert.

Kinder/Jugendliche

Kinder unter 6 Jahren fahren ohne Fahrausweis gratis. Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis. Die Junior-Karte berechtigt Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Vater oder Mutter zu reisen. Die Kinder-Mitfahrkarte ist gültig für Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen. Die Begleitperson muss einen gültigen Fahrausweise besitzen.

Reisen mit teilgültigem Fahrausweis

Eine reduzierte Zuschlag wird erhoben, wenn ein Fahrausweis auf dem gesamten Reiseweg an sich gültig ist, aber eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt:

  • Fehlender Klassenwechsel
  • Billett für falsche Kundengruppe (z.B. Billett zum ermässigten Preis ohne Berechtigung)
  • Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungshaltestelle, - resp. Abgangs- und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
  • Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Streckenbillett Bern–Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich wird mit dem Tram zurückgelegt statt der Bahn)

Werden mehr als eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist der volle Zuschlag zu bezahlen.

Reisen ohne gültigen Fahrausweis

Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag. Nur den reduzierten Zuschlag bezahlt jedoch, wer

  • ein nationales Billett vorweisen kann, welches mindestens zwischen zwei Haltestellen der befahrenen Strecke gültig ist.
  • bei der Kontrolle ein Billett des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsverbunds vorweisen kann, welcher mindestens für eine Teilstrecke gültig ist.